Praxistipp: Datenschutz in den USA unzureichend - Mit deutschen Hosting Anbietern auf Nummer sicher!

Mitte Juli erklärte der Europäische Gerichtshof das Privacy Shield-Abkommen zwischen der EU und Amerika für ungültig. Doch was heißt das genau für Ihr Unternehmen? Das Abkommen sollte den Transfer personenbezogener Daten aus der EU in die USA ermöglichen und regeln. Ein klassisches Beispiel dafür wäre das Hosting einer Website über einen amerikanischen Anbieter. Durch das aktuelle Urteil ist die Verarbeitung personenbezogener Daten über Amerika nun jedoch rechtlich nicht mehr zulässig, da einige Punkte nicht mit der DSGVO vereinbar sind.

Was Sie nach dem aktuellen Urteil des EUGH jetzt konkret tun sollten:

  1. Prüfen Sie, welche Datenflüsse, Tools und Abteilungen das aktuelle Urteil in Ihrem Unternehmen betrifft.
  2. Überlegen Sie sich, welche Alternativen wie zum Beispiel Standardklauseln, Einwilligung des Betroffenen oder ein Anbieterwechsel nun in Frage kommen.
  3. Stellen Sie idealerweise auf einen Alternativanbieter um und beachten Sie die Hinweise der Aufsichtsbehörden. Rechtlich auf der sicheren Seite sind Sie grundsätzlich mit Auftragsverarbeitern aus Deutschland, da diese den strengen Vorgaben der DSGBVO und nationalen Datenschutzgesetzen unterliegen.  Wir beraten Sie gerne zu unserem Hosting Angebot.