Digitale Förderprogramme, die sich lohnen

Nicht verpassen: Derzeit gibt es für mittelständische und kleine Unternehmen zahlreiche digitale Förderprogramme verschiedener Träger. Wir halten für euch in einem kurzen Überblick fest, was aktuell interessante Förderprogramme sind, für die man sich bewerben kann. Genaueres und Aktuelles erfahrt ihr dann auf den Websites der einzelnen Programme  sind hier verlinkt.

1. Digital Jetzt – Zuschüsse in allen Branchen

Damit der Mittelstand die wirtschaftlichen Potenziale der Digitalisierung ausschöpfen kann, unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Das Programm bietet finanzielle Zuschüsse und soll Firmen dazu anregen, mehr in digitale Technologien sowie in die Qualifizierung ihrer Beschäftigten zu investieren.

Wer kann die Förderung beantragen?

Mittelständische Unternehmen aus allen Branchen mit 3 bis 499 Beschäftigten, die Digitalisierungsvorhaben planen.

Was wird gefördert?

Es gibt zwei Fördermodule:

  • Investitionen in digitale Technologien ( z.B in Soft-/Hardware) sowie
  • Investitionen in die Qualifizierung der Beschäftigten zu Digitalthemen

Unternehmen können in einem oder in beiden Modulen eine Förderung beantragen!

Wie kann ich teilnehmen? Fristen?

Das Unternehmen muss durch die Beantwortung gezielter Fragestellungen beim Förderantrag einen Digitalisierungsplan darlegen.

Antragsstellung ist bis einschließlich 2023 möglich. Ziehung ist immer am 15. jedes Monats.

zum Antragstool

weitere Informationen findest du hier: BMWi - „Digital Jetzt“– Neue Förderung für die Digitalisierung des Mittelstands

2. Digitalbonus Bayern

Mit dem Förderprogramm Digitalbonus will der Freistaat Bayern die kleinen Unternehmen unterstützen, sich für die Herausforderungen der digitalen Welt zu rüsten. Der Digitalbonus ermöglicht den Unternehmen, sich durch Hard- und Software zu digitalisieren und die IT-Sicherheit zu verbessern.

Wer kann die Förderung beantragen?

Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen (max. 49 Mitarbeiter, Jahresumsatz max. 10 Mio. Euro) der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte in Bayern. Voraussetzung ist, dass die geförderte Maßnahme in dieser Betriebsstätte zum Einsatz kommt.

Was wird gefördert?

  • Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen, durch IKT-Hardware, IKT-Software sowie Migration und Portierung von IT-Systemen und IT-Anwendungen und die –
  •  
  • Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit.

Wie kann ich teilnehmen? Fristen?

Das Förderprogramm läuft bis einschließlich 2023. Die Antragsstellung ist ausschließlich online möglich.

mehr Infos zum Förderprogramm

3. Überbrückungshilfe III Plus – Verlängerung der Hilfe bei Corona-bedingten Umsatzausfällen

Die Corona-Pandemie stellt Gesellschaft und Wirtschaft weiterhin vor immense Herausforderungen, nicht alle erholen sich (gleich schnell). Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und das Bundesministerium der Finanzen (BMF) haben deshalb die Überbrückungshilfen erneut verlängert - bis Ende September. Die Überbrückungshilfe ist ein Bundesprogramm zur Erstattung der betrieblichen Fixkosten bei Corona-bedingten Umsatzausfällen. Erstattungsfähig sind nun zum Beispiel auch Investitionen in Digitalisierung (z.B. Aufbau eines Onlineshops, Eintrittskosten bei großen Plattformen) einmalig bis zu 20.000 Euro. Die bewährten Förderbedingungen werden in der Überbrückungshilfe III Plus beibehalten. Neu hinzu kommt die Restart-Prämie, mit der Unternehmen einen höheren Zuschuss zu den Personalkosten erhalten können. Die Neustarthilfe wird ebenfalls bis zum 30. September 2021 als Neustarthilfe Plus weitergeführt.

Wer kann die Unterstützung beantragen?

Das Programm richtet sich an Unternehmen, einschließlich gemeinnütziger Unternehmen und Vereine, und im Haupterwerb tätige Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe aller Wirtschaftsbereiche mit einem Jahresumsatz von bis zu 750 Millionen Euro in Deutschland. Auch in der Überbrückungshilfe III Plus sind nur Unternehmen mit einem Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent antragsberechtigt.

Was wird gefördert?

Erstattungsfähig sind Fixkosten wie Mieten, Grundsteuer oder Personalaufwendungen - zum Beispiel aber auch Investitionen in die Digitalisierung (z.B. Aufbau eines Onlineshops) einmalig bis zu 20.000 Euro. Marketing- und Werbekosten maximal in Höhe der ent­sprechenden Ausgaben im Jahre 2019. 

Einige Beispiele für erstattungsfähige Kosten:

  • Einrichtung eines Onlineshops
  • Anschaffung von Hardware zur besseren Präsentation von Produkten im Online-Shop
  • Bearbeitung/Aktualisierung des Internetauftritts
  • Anschaffung von IT-Hardware und Software-Lizenzen zur Umsetzung von Homeoffice-Lösungen
  • Kosten für digitales Marketing (Social Media, SEO, SEA, e-Mail Marketing, etc.)
  • Kosten für die Betreuung von Social Media-Kanälen
  • Update von Softwaresystemen
  • Implementierung von Buchungs- und Reservierungssystemen
  • Digitalisierung der Informationsmappe / von Speisekarten
  • Hotellerie: Anschaffung von Hard- und Software für digitale Gästemappen, Imagefilme, Infobroschüren, Wellness- und Speisenangebote
  • App für Kundenregistrierung
  • Gästebindungsprogramme / Software inkl. Einrichtung und Schulung
  • Warenwirtschaftssystem

Wie kann ich teilnehmen? Fristen?

Die dritte Phase des Bundesprogramms (Überbrückungshilfe III) umfasst die Fördermonate November 2020 bis Juni 2021.

Anträge können bis 31. Oktober 2021 gestellt werden. Die Programmabwicklung erfolgt in Bayern durch die IHK für München und Oberbayern.

Es ist zu beachten, dass grundsätzlich nur Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer (prüfende Dritte) berechtigt sind, Anträge zu stellen. 

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4. Go-digital

Das Förderprogramm go-digital unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Handwerksbetriebe, die ihre Geschäftsprozesse mithilfe digitaler Lösungen optimieren wollen. Interessant derzeit auch, da hiermit auch Heimarbeitsplätze gefördert werden können. 

Wer kann die Unterstützung beantragen?

Im Förderprogramm go-digital können Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU) einschließlich des Handwerks mit technologischem Potenzial beraten werden, die

  • weniger als 100 Mitarbeiter (auf Vollzeitäquivalente bezogen),
  • im Jahr vor dem Vertragsabschluss einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 20 Millionen Euro haben und eine Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung  besitzen

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm go-digital fördert gezielte Beratungs- und Umsetzungsleistungen durch autorisierte Beratungsunternehmen in den Modulen „Digitale Geschäftsprozesse“, „Digitale Markterschließung“ und „IT-Sicherheit“ in rechtlich selbständigen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU) einschließlich des Handwerks mit technologischem Potenzial. Ermittlung geeigneter Soft- und Hardware-Lösungen und deren Implementierung können beispielsweise gefördert werden.

Wie kann ich teilnehmen?

Das Antragsverfahren besteht aus zwei Teilschritten:

  1. Das autorisierte Beratungsunternehmen schließt zuerst den Beratervertrag gemeinsam mit dem begünstigten Unternehmen und gegebenenfalls dem Drittleister. Dazu gehören auch die notwendigen ausgefüllten Formulare / Dokumente (De-minimis-Erklärung, KMU-Erklärung sowie ein aktueller Auszug aus dem Handelsregister).
  2. Dann beginnt Schritt zwei über ein Antragsportal.

Die Anträge werden anschließend durch den Projektträger EURONORM GmbH geprüft.

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6. KMU.DIGITAL (Österreich)

Die Digitalisierungsoffensive KMU.DIGITAL, ein österreichisches Förderprogramm, ist eine Initiative des Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) in Kooperation mit der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Es wird die individuelle Beratung durch zertifizierte Experten zu den Themen Geschäftsmodelle und Prozesse, E-Commerce und Online-Marketing, IT-und Cybersecurity sowie Digitale Verwaltung gefördert.

Wer kann die Unterstützung beantragen?

Österreichischer Klein- und Mittelbetriebe (KMU), gewerbliche Unternehmen und freie Berufe.

Was wird gefördert?

Es gibt hier Beratungsförderungen oder Umsetzungsförderungen in folgenden Bereichen:

  • Geschäftsmodelle und Prozesse (inkl. Ressourcenoptimierung)
  • E-Commerce und Online Marketing
  • IT- und Cybersecurity
  • Digitale Verwaltung

Wie kann ich teilnehmen?

Für die Beantrangung der Beratungsförderung steigen Sie über diese Webseite in den aws Fördermanager ein und füllen das Online-Formular aus. Dies gilt sowohl für das Modul Beratung als auch für das Modul Umsetzung. Im ersten Schritt eine Registrierung beim aws-Fördermanager notwendig.

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