KI-generierte Bilder sind längst im Arbeitsalltag angekommen. Sie erweitern die Möglichkeiten in Gestaltung und Content-Produktion enorm – gleichzeitig wird es immer wichtiger, transparent damit umzugehen, wie digitale Inhalte entstanden sind.
Mit dem EU AI Act gelten seit dem 2. August 2026 neue Transparenzpflichten für bestimmte KI-generierte oder KI-manipulierte Inhalte. Ziel ist es, für Nutzerinnen und Nutzer nachvollziehbar zu machen, wann Inhalte künstlich erzeugt oder verändert wurden.
Was bedeutet die KI-Kennzeichnungspflicht für Bilder?
Der AI Act unterscheidet zwischen den Anbietern von KI-Systemen und denjenigen, die KI-generierte Inhalte einsetzen und veröffentlichen.
Anbieter generativer KI-Systeme müssen dafür sorgen, dass erzeugte oder manipulierte Inhalte maschinenlesbar als solche erkennbar sind. Wer KI-generierte oder manipulierte Bilder veröffentlicht, die fälschlicherweise als authentisch oder echt wahrgenommen werden können, muss darüber hinaus für eine klare und wahrnehmbare Kennzeichnung sorgen. Die Information soll spätestens beim ersten Kontakt mit dem Inhalt erkennbar sein.
Das bedeutet allerdings nicht, dass automatisch jedes Bild, bei dem KI zum Einsatz gekommen ist, mit einem großen Warnhinweis versehen werden muss. Entscheidend sind unter anderem Art, Umfang und Kontext der KI-Erstellung beziehungsweise Manipulation.
Für Unternehmen lohnt es sich trotzdem, das Thema frühzeitig in die eigenen Content-Prozesse zu integrieren. Denn je einfacher die Kennzeichnung technisch funktioniert, desto leichter lässt sich transparent und konsistent mit KI-generierten Bildern umgehen.
KI-Kennzeichnung mit einem Klick
Neue KI-Regelungen müssen nicht kompliziert sein. Deshalb haben wir die Kennzeichnung KI-generierter Bilder direkt in unserem Login mitgedacht und so umgesetzt, dass sie mit nur einem Klick erledigt ist. Bei der Pflege eines Bildes kann direkt im CMS über die Checkbox „KI-generiert“ hinterlegt werden, dass das verwendete Motiv mit künstlicher Intelligenz erstellt wurde.
Kein zusätzlicher Textbaustein. Keine manuelle Kennzeichnung auf dem Bild. Kein Eingriff in den Code.
Die Website kann die hinterlegte Information automatisch aufgreifen und an der gewünschten Stelle eine einheitliche Kennzeichnung ausspielen. So wird aus einer neuen rechtlichen und redaktionellen Anforderung ein einfacher Bestandteil der täglichen Website-Pflege.
Schon live im Einsatz
Wie das in der Praxis aussieht, zeigt die Website von VORARLBERG 50plus Kleinwalsertal. Dort werden entsprechend hinterlegte Bilder direkt auf der Website mit dem Hinweis „KI Bild“ gekennzeichnet. Die Kennzeichnung ist klar erkennbar, fügt sich gleichzeitig aber zurückhaltend in das bestehende Webdesign ein.
Damit verbinden wir zwei Dinge, die für uns bei der Entwicklung von Websites zusammengehören: technische Anforderungen frühzeitig mitdenken und ihre Anwendung für unsere Kunden so einfach wie möglich machen.
Transparenz muss nicht kompliziert sein.
KI wird die Erstellung digitaler Inhalte weiter verändern. Und damit werden auch Anforderungen an Transparenz, Nachvollziehbarkeit und den verantwortungsvollen Umgang mit diesen Inhalten wichtiger.
Unsere Aufgabe als Digitalagentur ist deshalb nicht nur, Websites optisch und technisch auf den aktuellen Stand zu bringen. Wir entwickeln unsere Systeme kontinuierlich weiter, damit neue Anforderungen dort gelöst werden, wo sie entstehen – im täglichen Arbeiten.

